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Büttenbyte der Woche: Paul Pichler

Büttenbytes

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Was die bundesdeutschen Propagandisten für das Reichsleistungsschutzgesetz können, können die österreichischen schon lange. Sogar mehr! Denn die dortigen Verlage haben es offenbar geschafft, sehr großzügige Teilmengen zu bilden zwischen Urheberrecht und Verwertungsrechten, und das nicht nur in ihren Köpfen.

Zwar ist im österreichischen genau wie im deutschen Recht die Unveräußerlichkeit des Urheberrechts verankert, aber da gibt es den §17 im österreichischen Journalisten-Kollektivvertrag, der faktisch einer Urheberrechtsenteignung gleichkommt. Und über den Umweg von §16 Journalistengesetz betrifft das nicht nur Angestellte, sondern auch freie Journalistinnen und Journalisten. Die wenigen Einschränkungen, die der Journalisten-KV noch bietet, fallen im Gewerbe-KV dann auch gleich weg, und dann gibt es Arbeitsverträge, in denen das gesetzlich nicht veräußerbare Urheberrecht ungeniert in den Besitz des Arbeitgebers übergeht.

Dieses Mem der Veräußerlichkeit von Urheberrechten für einen Teller Linseneintopf hat in den Köpfen offenbar auch große Resonanz gefunden, denn im MedienManager (»Faszinierende Welt der Medien«, aber mittlerweile nicht mehr online) wird Paul Pichler, Leiter der Stabsstelle Recht in der Verbandsgeschäftsführung des Verbands Österreichischer Zeitungen, wie folgt zitiert: »Leistungsschutzrechte von Verlagen stünden darüber hinaus neben dem Urheberrecht, das originär Journalisten zusteht. Diese haben ihr Urheberrecht in der Regel über Kollektivvertrag/Vereinbarungen an Verlage abgetreten.«

Um die Ausräumung des gesetzlichen Restzweifels dreht es sich auf diesem Hintergrund im dieswöchigen Büttenbyte.

Paul Pichler, zitiert in der ORF Futurezone:

Ein Leistungsschutzrecht würde es den Verlagen erleichtern ihre Rechte im Internet durchzusetzen, erläuterte Paul Pichler, Leiter der Stabsstelle Recht beim VÖZ, auf Nachfrage gegenüber ORF.at. Bei Urheberrechtsvergehen müssten etwa Verlage nicht bei den Urhebern — etwa freien Journalisten — nachfragen, bevor sie rechtliche Schritte gegen Verstöße einleiten.

Ich denke, daß es das Geschäft aller freien Journalistinnen und Journalisten gerade auch im Online-Bereich ganz wesentlich belebt, wenn — ähnlich wie im Bereich Musik und Text — die Presseverlage endlich den rückfragelosen Krieg führen dürfen gegen ihre Leserschaft.

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