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Büttenbyte der Woche: Jan Hegemann

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Prof. Dr. Jan Hegemann, Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Urheber- und Medienrecht an der Freien Universität Berlin, erklärt uns in der FAZ detailliert und eindringlich, warum Deutschland ein Leistungsschutzrecht braucht — in den 50er Jahren.

Eingebettet zwischen Trailern zu den Horrorfilmen-Klassikern Google I: Der entgeltfreie Verwerter und Herrenlos im Internet: Der Weltwissenfresser (Google II) sowie Rip-Off: Angaben ohne Quelle und Rip-Off II: Die Rückkehr des Strohmanns findet sich zum Leistungsschutzrecht für Verlage der bislang mit Abstand überzeugendste Grund:

Der Presseverleger schafft die Voraussetzung dafür, dass der journalistische Beitrag überhaupt Leser findet und Wirkung entfalten kann. Er organisiert und finanziert das Entstehen des Artikels, ermöglicht durch Druck und Vertrieb die Verbreitung. Schließlich adelt er den einzelnen Beitrag allein dadurch, dass dieser unter der Marke einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift mit der daran geknüpften Qualitätserwartung erscheint. Alle diese Leistungen kann der Presseverleger nur erbringen, wenn er dafür bezahlt wird[.]

Gibt es eine Petition, die wir unterzeichnen können?

Ich denke, alle Beteiligten können sich darauf einigen, daß Deutschland bis zur Erfindung des Internets oder eines ähnlichen Mediums ein Leistungsschutzrecht dringend benötigt.

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