VDZ/BDVZ Leistungsschutzrecht-Papier: Der Krieg gegen Journalistinnen und Journalisten, Informationsgesellschaft und Zitat- und Redefreiheit ist eröffnet.
In »Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren« auf netzpolitik.org zitierte Markus Beckedahl letzten Freitag aus einem Rundschreiben von VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) und BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger): Ein Dokument nackter verlegerischer Gier.
Aber nicht nur Gier. Wer jetzt noch nicht verstanden hat, daß es nicht um Presse, Information oder Nachrichtenqualität geht, sondern um Macht (und zwar eine Macht, die mit der sogenannten Vierten Macht oder Vierten Gewalt absolut nichts zu tun hat), der oder dem ist nicht mehr zu helfen.
Das Büttenbyte des Monats besteht vollumfänglich aus dem von netzpolitik.org zitierten Papier. Hier ein Auszug:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen. […] Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.
Unter »gewerblich« im deutschen (Abmahn-)Sinne, das sollte klar sein, fällt auch jedes Blog mit Werbebannern, Google AdSense-Beschallung oder einem Flattr-Button.
Insgesamt geht es hier — mit einer ZangenScherentechnik, die als rhetorische Geste auch historisch nicht ganz unbekannt ist — um eine vollständige duale Aushebelung dessen, was rechtlich unter dem Begriff der »Schöpfungshöhe« zu verstehen ist: Die Enteignung durch Aneignung der eigentlichen urheberrechtlichen Leistung von Journalistinnen und Journalisten auf der einen Seite und das Monopolisieren selbst von »Satzfragmenten« des eigenen Verwertungsgeschäftes auf der anderen.
Der Krieg gegen Journalistinnen und Journalisten, gegen die Informationsgesellschaft und gegen die Zitat- und Redefreiheit ist eröffnet.
Was bisher geschah: Die Büttenbytes.
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